Gemeindeverband Wasserversorgung Gaweinstal – Bad Pirawarth
(1) Die von der Verbandsversammlung am 18. November 2004 beschlossene Änderung der Satzung ( und c sowie ) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2005 wirksam.
(2) Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 27. Oktober 2022 beschlossene Änderung der Satzung (, 4 bis 15, 18, 19, Anhang I) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 2023 wirksam.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
