Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gemeindeabwasserverband Enzersfeld-Hagenbrunn

(1) Die von den Gemeinden Enzersfeld und Hagenbrunn beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeabwasserverband Enzersfeld-Hagenbrunn” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird mit 1. Jänner 2000 wirksam.

(2) Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (, [neu], , 6 und 10 [neu]) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2002 wirksam.

(3) Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandsversammlung am 13. November 2023 beschlossene Änderung der Satzung (, 2, 3, 6, 7, 10, 18 und 19) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2022 wirksam.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.