Gemeindeverband der Musikschule Sankt Barbara
(1) Die von den Gemeinden Bad Pirawarth, Groß-Schweinbarth, Matzen-Raggendorf und Schönkirchen-Reyersdorf beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Sankt Barbara” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1999 wirksam.
(2) Der Beitritt der Gemeinden Bockfließ und Spannberg sowie die von der Verbandsversammlung am 16. Dezember 2009 beschlossene Satzungsänderung (, und und 4) wird genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2010 wirksam.
(3) Der Beitritt der Gemeinden Dürnkrut, Hohenruppersdorf, Sulz im Weinviertel und Velm-Götzendorf sowie die von der Verbandsversammlung am 22. Oktober 2018 beschlossene Änderung der Satzung ( und 3) wird genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2019 wirksam.
(4) Die von der Verbandsversammlung am 21. September 2020 beschlossene Änderung der Satzung () wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 2021 wirksam.
(5) Der Beitritt der Gemeinden Zistersdorf, Hauskirchen, Neusiedl an der Zaya, Palterndorf-Dobermannsdorf sowie die von der Verbandsversammlung am 21. März 2025 beschlossene Änderung der Satzung (, 3 und 6) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2025 wirksam.
(6) Der Beitritt der Gemeinden Bernhardsthal, Drösing, Hohenau an der March, Jedenspeigen, Rabensburg und Ringelsdorf-Niederabsdorf sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandsversammlung am 24. November 2025 beschlossene Änderung der Satzung (, 2, 3, 5, 6, 9 und 11 bis 15) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2026 wirksam.
