Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Musikschulverband Neunkirchen - Schneebergklang

(1) Die von den Gemeinden Neunkirchen, Natschbach- Loipersbach und St. Egyden am Steinfeld beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Musikschulverband Neunkirchen und Umgebung” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird mit 1. Jänner 1999 wirksam.

(2) Der Austritt der Gemeinde Natschbach-Loipersbach und die von der Verbandsversammlung am 23. November 1994 beschlossene Annahme des Austrittes samt Änderung der Satzung () werden genehmigt. Der Austritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2026 wirksam.

(3) Der Übergang des „Gemeindeverbandes der Musikschule Schneebergklang“ auf den Gemeindeverband „Musikschulverband Neunkirchen und Umgebung“, sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und den Verbandsversammlungen der Verbände am 29. April 2026 und am 13. Mai 2026 beschlossene Neufassung der Satzung, welche auch die Namensänderung des übernehmenden Gemeindeverbandes enthält, werden genehmigt. Der Übergang und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2026 wirksam. Zu den bisher verbandsangehörigen Gemeinden Neunkirchen und St. Egyden am Steinfeld treten mit dem Zusammenschluss daher die Gemeinden Grünbach am Schneeberg, Höflein an der Hohen Wand, Hohe Wand, Puchberg am Schneeberg, Schrattenbach, Willendorf und Würflach hinzu.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.