Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gemeindeabwasserverband Haugsdorf-Pernersdorf

(1) Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung ( und 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 1988 wirksam.

(2) Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung ( und 3) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 1997 wirksam.

(3) Die von der Verbandsversammlung am 17. Oktober 2017 beschlossene Auflösung des Gemeindeverbandes „Gemeindeabwasserverband Haugsdorf-Pernersdorf“ wird genehmigt. Die Auflösung wurde am 1. Jänner 2018 wirksam.