Schuldausspruch im Aufhebungsurteil
Wird die Ehe aufgehoben und ist ein Ehegatte im Sinne des § 42 Abs. 2 des Ehegesetezs oder des dieser Verordnung als schuldig anzusehen, so ist dies im Urteil auszusprechen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Schuldausspruch im Aufhebungsurteil
Wird die Ehe aufgehoben und ist ein Ehegatte im Sinne des § 42 Abs. 2 des Ehegesetezs oder des dieser Verordnung als schuldig anzusehen, so ist dies im Urteil auszusprechen.