5. Abschnitt
Verbringung von Verteidigungsgütern innerhalb der Europäischen Union
Ausnahmen von den Genehmigungspflichten
. Keiner Genehmigungspflicht unterliegt die Verbringung von Verteidigungsgütern in andere EU-Mitgliedstaaten, wenn diese Güter nach Reparatur, Instandhaltung, Ausstellung oder Verwendung zu Demonstrationszwecken wieder in das Bundesgebiet zurückgesendet werden.
