Volltext

Beschluss des Gerichts (Siebte Kammer) vom 21. März 2011. – Milux Holding SA gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

CELEX: 62010TO0175 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 2. Februar 2010 (Sache R 1116/2009‑4) betreffend die Anmeldung des Wortzeichens FERTILITYINVIVO als Gemeinschaftsmarke

Angaben zur Rechtssache

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Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Die Milux Holding SA trägt die Kosten.