EuG · T-175/10 · 21.03.2011 · ECLI:EU:T:2011:99
Verfahrensgegenstand Tenor Verfahrensgegenstand Gegenstand Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 2. Februar 2010 (Sache R 1116/2009‑4) betreffend die Anmeldung des Wortzeichens FERTILITYINVIVO als Gemeinschaftsmarke Angaben zur Rechtssache >lt>10 Tenor Tenor 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die Milux Holding SA trägt die Kosten.
