Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 18. November 2009 (Sache R 595/2009-4) über die Anmeldung des Wortzeichens carcheck als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die CheckMobile GmbH – The Process Solution Company trägt die Kosten.