Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 16. Juli 2009 (Sache R 73/2009‑1) über die Anmeldung des Wortzeichens GENERAL BEARING CORPORATION als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.
2. Die General Bearing Corp. trägt die Kosten.