EuG · T-394/09 · 14.12.2010 · ECLI:EU:T:2010:515
Verfahrensgegenstand Tenor Verfahrensgegenstand Gegenstand Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 16. Juli 2009 (Sache R 73/2009‑1) über die Anmeldung des Wortzeichens GENERAL BEARING CORPORATION als Gemeinschaftsmarke Angaben zur Rechtssache >lt>20 Tenor Tenor 1. Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen. 2. Die General Bearing Corp. trägt die Kosten.
