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Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 13. Juli 2011. – Evonik Industries AG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

CELEX: 62009TJ0499 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 2. Oktober 2009 (Sache R 491/2009‑4) über die Anmeldung eines auf einer Seite nach außen gewölbten Rechtecks in Purpur als Gemeinschaftsmarke

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Evonik Industries AG trägt die Kosten.