Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 2. Oktober 2009 (Sache R 340/2007–4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Bonfait BV und der Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG
Angaben zur Rechtssache
>lt>4
Tenor
Tenor
1. Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 2. Oktober 2009 (Sache R 340/2007–4) wird aufgehoben.
2. Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG.