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Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 25. Mai 2011. – Ernst August Prinz von Hannover Herzog zu Braunschweig und Lüneburg gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

CELEX: 62009TJ0397 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 23. Juli 2009 (Sache R 1361/2008-1) über die Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke, die das Wappen des Hauses Hannover darstellt

Angaben zur Rechtssache

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Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Ernst August Prinz von Hannover Herzog zu Braunschweig und Lüneburg trägt die Kosten.