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Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 28. September 2010. – Rosenruist - Gestão e serviços, Lda gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

CELEX: 62009TJ0388 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 18. Juni 2009 (Sache R 237/2009‑2) über die Anmeldung eines Bildzeichens, das zwei Kurven auf einer Hosentasche darstellt, als Gemeinschaftsmarke

Angaben zur Rechtssache

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Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Rosenruist – Gestão e serviços, L da trägt die Kosten.