Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 4. Juni 2009 (Sache R 1680/2008‑1) über die Anmeldung des Wortzeichens arraybox als Gemeinschaftsmarke
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die skytron energy GmbH & Co. KG trägt die Kosten.