EuG · T-321/09 · 02.02.2012 · ECLI:EU:T:2012:49
Verfahrensgegenstand Tenor Verfahrensgegenstand Gegenstand Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 4. Juni 2009 (Sache R 1680/2008‑1) über die Anmeldung des Wortzeichens arraybox als Gemeinschaftsmarke Tenor Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die skytron energy GmbH & Co. KG trägt die Kosten.
