Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 3. Juni 2009 (Sache R 1157/2008‑4) über die Anmeldung des Bildzeichens SAFELOAD als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
>lt>8
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Herr Oliver Hoelzer trägt die Kosten.