EuG · T-315/09 · 09.06.2010 · ECLI:EU:T:2010:227
Verfahrensgegenstand Tenor Verfahrensgegenstand Gegenstand Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 3. Juni 2009 (Sache R 1157/2008‑4) über die Anmeldung des Bildzeichens SAFELOAD als Gemeinschaftsmarke Angaben zur Rechtssache >lt>8 Tenor Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Herr Oliver Hoelzer trägt die Kosten.
