Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 3. April 2009 (R 224/2007‑4) über die internationale Registrierung einer Bildmarke, die einen mit gestrichelten Linien umsäumten Winkel darstellt, mit Wirkung für die Europäische Gemeinschaft
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Deichmann SE trägt die Kosten.