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Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 16. Dezember 2010. – Ilink Kommunikationssysteme GmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

CELEX: 62009TJ0161 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 5. Februar 2009 (Sache R 1849/2007‑4) über die Anmeldung des Wortzeichens ilink als Gemeinschaftsmarke

Angaben zur Rechtssache

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Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Ilink Kommunikationssysteme GmbH trägt die Kosten.