EuG · T-161/09 · 16.12.2010 · ECLI:EU:T:2010:532
Verfahrensgegenstand Tenor Verfahrensgegenstand Gegenstand Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 5. Februar 2009 (Sache R 1849/2007‑4) über die Anmeldung des Wortzeichens ilink als Gemeinschaftsmarke Angaben zur Rechtssache >lt>8 Tenor Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Ilink Kommunikationssysteme GmbH trägt die Kosten.
