Volltext

Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 21. April 2010. – Schunk GmbH & Co. KG Spann- und Greiftechnik gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

CELEX: 62009TJ0007 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 31. Oktober 2008 (Sache R 1109/2007‑1) über die Anmeldung eines Zeichens, das einen Teil eines Spannfutters mit drei Rillen darstellt, als Gemeinschaftsmarke

Angaben zur Rechtssache

>lt>11

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Schunk GmbH & Co. KG Spann- und Greiftechnik trägt die Kosten.