EuG · T-7/09 · 21.04.2010 · ECLI:EU:T:2010:153
Verfahrensgegenstand Tenor Verfahrensgegenstand Gegenstand Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 31. Oktober 2008 (Sache R 1109/2007‑1) über die Anmeldung eines Zeichens, das einen Teil eines Spannfutters mit drei Rillen darstellt, als Gemeinschaftsmarke Angaben zur Rechtssache >lt>11 Tenor Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Schunk GmbH & Co. KG Spann- und Greiftechnik trägt die Kosten.
