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Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 24. November 2011. – Italienische Republik gegen Europäische Kommission.

CELEX: 62009CJ0458 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 4. September 2009, Italien/Kommission (T‑211/05), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2006/261/EG der Kommission vom 16. März 2005 über die Beihilferegelung C 8/2004 (ex NN 164/2003) – Italien – zugunsten von Unternehmen, die zur Notierung an der Börse zugelassen wurden (ABl. L 94, S. 42), abgewiesen hat

Tenor

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Italienische Republik trägt die Kosten.

3. Die Republik Finnland trägt ihre eigenen Kosten.