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EuGH · C-458/09

24.11.2011 · ECLI:EU:C:2011:769

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EuGH · C-458/09 · 24.11.2011 · ECLI:EU:C:2011:769

Verfahrensgegenstand Tenor Verfahrensgegenstand Gegenstand Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 4. September 2009, Italien/Kommission (T‑211/05), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2006/261/EG der Kommission vom 16. März 2005 über die Beihilferegelung C 8/2004 (ex NN 164/2003) – Italien – zugunsten von Unternehmen, die zur Notierung an der Börse zugelassen wurden (ABl. L 94, S. 42), abgewiesen hat Tenor Tenor 1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Italienische Republik trägt die Kosten. 3. Die Republik Finnland trägt ihre eigenen Kosten.