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Beschluss des Gerichts Erster Instanz (Siebte Kammer) vom 5. Oktober 2009. – Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

CELEX: 62008TO0002 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2008/708/EG der Kommission vom 23. Oktober 2007 über die staatliche Beihilfe C 34/06 (ex N 29/05 und ex CP 13/04), die die Bundesrepublik Deutschland für die Einführung des digitalen terrestrischen Fernsehens (DVB‑T) in Nordrhein-Westfalen gewähren will (ABl. 2008, L 236, S. 10)

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2. Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

3. Die Bundesrepublik Deutschland trägt ihre eigenen Kosten.