Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2008/708/EG der Kommission vom 23. Oktober 2007 über die staatliche Beihilfe C 34/06 (ex N 29/05 und ex CP 13/04), die die Bundesrepublik Deutschland für die Einführung des digitalen terrestrischen Fernsehens (DVB‑T) in Nordrhein-Westfalen gewähren will (ABl. 2008, L 236, S. 10)
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2. Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
3. Die Bundesrepublik Deutschland trägt ihre eigenen Kosten.