Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 18. Juli 2008 (Sache R 419/2008‑4) über die Anmeldung eines aus der Form eines Schokoladenhasen bestehenden dreidimensionalen Zeichens als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli AG trägt die Kosten.