Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 30. Mai 2008 (Sache R 1034/2007‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Pablo Barranco Schnitzler und Mariano Barranco Rodriguez einerseits und der Matratzen Concord GmbH andererseits
Angaben zur Rechtssache
>lt>4
Tenor
Tenor
1. Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 30. Mai 2008 (Sache R 1034/2007‑2) wird aufgehoben.
2. Das HABM trägt die Kosten.