EuG · T-351/08 · 30.06.2010 · ECLI:EU:T:2010:263
Verfahrensgegenstand Tenor Verfahrensgegenstand Gegenstand Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 30. Mai 2008 (Sache R 1034/2007‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Pablo Barranco Schnitzler und Mariano Barranco Rodriguez einerseits und der Matratzen Concord GmbH andererseits Angaben zur Rechtssache >lt>4 Tenor Tenor 1. Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 30. Mai 2008 (Sache R 1034/2007‑2) wird aufgehoben. 2. Das HABM trägt die Kosten.
