Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 13. Juni 2008 (Sache R 943/2007‑4) über die Anmeldung eines dreidimensionalen Zeichens, bestehend aus der Form eines Glöckchens mit rotem Band, als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli AG trägt die Kosten.