Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 29. Mai 2008 (Sache R 318/2008‑4) über die Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Deutsche BKK
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Deutsche Betriebskrankenkasse (Deutsche BKK) trägt die Kosten.