Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 24. April 2008 (Sache R 466/2007‑4) über die Anmeldung des Wortzeichens BioMonitor als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
>lt>8
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Biotronik GmbH & Co. KG trägt die Kosten.