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Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 11. Juni 2009. – ERNI Electronics GmbH gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.

CELEX: 62008TJ0132 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 30. Januar 2008 (Sache R 1530/2006‑4) über die Anmeldung des Wortzeichens MaxiBridge als Gemeinschaftsmarke

Angaben zur Rechtssache

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Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die ERNI Electronics GmbH trägt die Kosten.