EuG · T-132/08 · 11.06.2009 · ECLI:EU:T:2009:200
Verfahrensgegenstand Tenor Verfahrensgegenstand Gegenstand Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 30. Januar 2008 (Sache R 1530/2006‑4) über die Anmeldung des Wortzeichens MaxiBridge als Gemeinschaftsmarke Angaben zur Rechtssache >lt>7 Tenor Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die ERNI Electronics GmbH trägt die Kosten.
