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Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 5. Mai 2009. – ars Parfum Creation & Consulting GmbH gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.

CELEX: 62008TJ0104 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 8. November 2007 (Sache R 1656/2006-1) über die Anmeldung eines dreidimensionalen Zeichens in der Form eines Zerstäubers als Gemeinschaftsmarke

Angaben zur Rechtssache

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Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die ars Parfum Creation & Consulting GmbH trägt die Kosten.