Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 8. November 2007 (Sache R 1656/2006-1) über die Anmeldung eines dreidimensionalen Zeichens in der Form eines Zerstäubers als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die ars Parfum Creation & Consulting GmbH trägt die Kosten.