Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 12. Dezember 2007 (Sache R 1405/2007‑4) über die Anmeldung eines dreidimensionalen Zeichens in der Form einer Pinzette als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Frau Fides B. Baldesberger trägt die Kosten.