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Beschluss des Gerichts (Dritte Kammer) vom 28. April 2009. – Tom Tailor GmbH gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.

CELEX: 62007TO0283 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 15. Mai 2007 (Sache R 668/2006‑1) über die Eintragung eines Bildzeichens „Gesäßtasche rechts“ als Gemeinschaftsmarke

Angaben zur Rechtssache

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Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrend abgewiesen.

2. Die Tom Tailor GmbH trägt die Kosten.