EuG · T-283/07 · 28.04.2009 · ECLI:EU:T:2009:122
Verfahrensgegenstand Tenor Verfahrensgegenstand Gegenstand Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 15. Mai 2007 (Sache R 668/2006‑1) über die Eintragung eines Bildzeichens „Gesäßtasche rechts“ als Gemeinschaftsmarke Angaben zur Rechtssache >lt>5 Tenor Tenor 1. Die Klage wird als offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrend abgewiesen. 2. Die Tom Tailor GmbH trägt die Kosten.
