Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 19. Juli 2007 (Sache R 681/2006‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Prestige Cosmetics Srl und der Procter & Gamble Company
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 19. Juli 2007 (Sache R 681/2006‑2) wird aufgehoben.
2. Das HABM trägt neben seinen eigenen Kosten die Kosten, die der Procter & Gamble Company im Verfahren vor dem Gericht entstanden sind.
3. Die Prestige Cosmetics SpA trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten, die der Procter & Gamble Company im Verfahren vor der Beschwerdekammer entstanden sind.
4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.