EuG · T-366/07 · 13.09.2010 · ECLI:EU:T:2010:394
Verfahrensgegenstand Tenor Verfahrensgegenstand Gegenstand Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 19. Juli 2007 (Sache R 681/2006‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Prestige Cosmetics Srl und der Procter & Gamble Company Angaben zur Rechtssache >lt>9 Tenor Tenor 1. Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 19. Juli 2007 (Sache R 681/2006‑2) wird aufgehoben. 2. Das HABM trägt neben seinen eigenen Kosten die Kosten, die der Procter & Gamble Company im Verfahren vor dem Gericht entstanden sind. 3. Die Prestige Cosmetics SpA trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten, die der Procter & Gamble Company im Verfahren vor der Beschwerdekammer entstanden sind. 4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
