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Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 2. Juli 2008. – Ashoka gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.

CELEX: 62007TJ0186 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 15. März 2007 (Sache R 635/2006‑1) über die Eintragung des Wortzeichens DREAM IT, DO IT! als Gemeinschaftsmarke

Angaben zur Rechtssache

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Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Ashoka trägt die Kosten.