EuG · T-186/07 · 02.07.2008 · ECLI:EU:T:2008:244
Verfahrensgegenstand Tenor Verfahrensgegenstand Gegenstand Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 15. März 2007 (Sache R 635/2006‑1) über die Eintragung des Wortzeichens DREAM IT, DO IT! als Gemeinschaftsmarke Angaben zur Rechtssache >lt>9 Tenor Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Ashoka trägt die Kosten.
