Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 23. Januar 2007 (Sache R 10/2006-2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Scil proteins GmbH und der Indena SpA
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 23. Januar 2007 (Sache R 10/2006-2) wird aufgehoben, soweit darin der Widerspruch in Bezug auf „Heilpflanzenextrakte zur Verwendung in der Kosmetik- und Lebensmittelindustrie, nicht für diagnostische Zwecke“ zurückgewiesen wurde.
2. Das HABM trägt die Kosten.