Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Aufhebung der Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 26. September 2005 (Sache R 1109/2004‑1) über die Eintragung einer Marke in Form von fünf parallelen, seitlichen Streifen auf der Darstellung eines Schuhs als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten.