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Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 21. Januar 2009. – giropay GmbH gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.

CELEX: 62006TJ0399 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 26. Oktober 2006 (Sache R 308/2005‑4) über die Anmeldung der Wortmarke GIROPAY als Gemeinschaftsmarke

Angaben zur Rechtssache

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Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die giropay GmbH trägt die Kosten.