EuG · T-399/06 · 21.01.2009 · ECLI:EU:T:2009:11
Verfahrensgegenstand Tenor Verfahrensgegenstand Gegenstand Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 26. Oktober 2006 (Sache R 308/2005‑4) über die Anmeldung der Wortmarke GIROPAY als Gemeinschaftsmarke Angaben zur Rechtssache >lt>1 Tenor Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die giropay GmbH trägt die Kosten.
