Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 30. November 2005 (Sache R 179/2005‑2), mit der die Anmeldung einer dreidimensionalen Gemeinschaftsmarke (Teil eines Windenergiekonverters mit der Form eines „American Football“) zurückgewiesen wurde
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Enercon GmbH trägt die Kosten.