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Beschluss des Gerichts Erster Instanz (Siebte Kammer) vom 27. August 2008. – Adomex International BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

CELEX: 62005TO0315 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C(2005) 592 final der Kommission vom 16. März 2005, keine Einwände gegen die von den niederländischen Behörden angemeldete Beihilfe N 372/2003 im Bereich der Blumenzucht zu erheben

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

2. Die Adomex International BV trägt die Kosten.